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Pflegegrade

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Pflegegrade

Die Kosten werden differenziert zwischen Pflegekassenanteil und dem Eigenanteil des Bewohners, welches Unterkunft und Verpflegung, sowie Investivkosten sind. Der Eigenanteil wird unter bestimmten Voraussetzungen vom Sozialhilfeträger übernommen bzw. bezuschusst. Die Kosten werden bei Veränderung angepasst. Bitte sprechen Sie uns bei Interesse oder Fragen persönlich an, damit wir offene Punkte klären können. Wir beraten Sie gern.

Die Pflegeversicherung unterstützt Kurzzeitpflege in einer Einrichtung für max. 28 Tage, wenn häusliche Pflege zeitweise nicht möglich ist, wie z.B. Urlaub der Pflegeperson oder Krankenhausanschlusspflege.

Bei Verhinderungspflege, z.B. bei Krankheit der Pflegeperson, gelten die gleichen Modalitäten, hier muss jedoch die Pflegestufe bereits ein halbes Jahr vorher festgestellt worden sein. Im Fall einer KZP oder Verhinderungspflege müssen die Eigenanteile der Unterkunft und Verpflegung (Hotelkosten), sowie die Investivkosten (Miete) selbst getragen werden. Die Pflegekasse übernimmt im Höchstfall die Kosten der Pflegestufe 3.

Mit dem Einzug in das SPZ Wittenberge wird ein Wohn- u. Betreuungsvertrag abgeschlossen, der selbst bzw. von einer bevollmächtigten Person unterzeichnet wird.